Drei Werte, die man nicht verwechseln darf
- Kaufpreis
- Der Preis im Kaufvertrag. Er ist Verhandlungssache.
- Marktwert = Verkehrswert
- Der Preis, der heute im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre, ohne persönliche Verhältnisse (§ 194 BauGB).
- Beleihungswert
- Der Wert, der auf Dauer sicher erzielbar ist: vorsichtig, ohne Spekulation, nie höher als der Marktwert (§ 16 PfandBG). Ausgangspunkt ist meist der niedrigere Wert aus Kaufpreis und Marktwert.